Warum Erbmediation?

Jährlich werden rund 100 Millionen € in der BRD vererbt. In fast 90 % aller Erbfälle fehlt jede Nachfolgeplanung durch Testament, Erbvertrag oder vorweggenommene Erbfolge.
Die - frühzeitige - Beschäftigung mit dem eigenen Tod wird häufig als unangenehm empfunden. Auch eine lebzeitige Auseinandersetzung mit den Angehörigen als potentiellen Erben wird wegen der damit verbundenen Belastungen gern vermieden. Aber ohne genaue Angaben des Erblassers, insbesondere klare Handlungsanweisungen für die Aufteilung des Vermögens in der Erbengemeinschaft bricht all zu oft heftiger Streit unter den Erben aus, der dann wegen der besonderen emotionalen Betroffenheit der Parteien leicht eskaliert und für Jahre oder sogar Jahrzehnte den Familienfrieden zerstören kann.

Da gerichtliche Streitbeilegung extrem kostenintensiv ist und die Beziehungen aller Beteiligten nachhaltig zerstört, bietet sich Erbmediation als alternative Form der Streitbeilegung durch Aufzeigen kreativer, individueller, einvernehmlicher Wege, an. Streit, den Sie eigenverantwortlich lösen und beenden, verliert seine Bedrohlichkeit, schwelt nicht im Verborgenen weiter und öffnet so die Wege für Ihr Miteinander in der Zukunft.

Wann Erbmediation?

Das deutsche Erbrecht ist sehr alt und selten auf den Einzelfall zugeschnitten. Es besteht jedoch die Möglichkeit für alle Beteiligten, ihre individuellen Lösungen im Rahmen einer Erbmediation zu erarbeiten und vertragliche Regelungen zu schaffen, die - abweichend vom Recht - auf ihren konkreten Fall zugeschnitten sind. Dies geht sowohl bei der vorweggenommenen Erbfolge als auch nach einem Erbfall. Sinnvolle Konstrukte können darüber hinaus erhebliche Ersparnisse an Erbschaftssteuer ermöglichen.

Gerichtsverfahren dauern viele Jahre. Bei der Erbmediation bestimmen Sie das Tempo und können Ihre Erbauseinandersetzung binnen weniger Wochen lösen und beenden. Die Schnelligkeit und Flexibilität dieses Verfahrens bringt nicht nur emotionale Vorteile für die betroffene Erbengemeinschaft, sondern auch für die Erhaltung des Nachlasses, da notwendige Nachlasspflegschaften oder Verwaltungsmaßnahmen unterbleiben können.

Wie läuft Erbmediation praktisch ab?

Die unparteiischen Dritten, die sogenannten Mediatoren, sind juristisch und psychologisch ausgebildete Vermittler.
Sie helfen Ihnen, emotional verhärtete Fronten aufzubrechen, damit Sie miteinander Ihre passende verbindliche Lösung finden, sei es durch Übertragungen unter Lebenden, der Erstellung eines Testamentes, der Abfassung eines Erbvertrages oder einer einvernehmlichen Nachlaßaufteilung als Erbengemeinschaft.

Erbmediation benötigt in der Regel 5-10 Sitzungen von jeweils 90 Minuten. Es hat sich bewährt, daß zunächst die an dem Verfahren Interessierten im Rahmen eines Vorgespräches mit der Mediatorin beginnen und dann die übrigen Familienmitglieder bzw. Betroffenen zu einem ersten Treffen eingeladen werden. Es genügt also, daß ein Familienmitglied die Initiative ergreift. Da anschließend alle Beteiligten in der Erbmediation selbst festlegen, über welche Punkte verhandelt wird und wie Lösungen erarbeitet werden, denen alle Parteien zustimmen können, wird die von einigen Beteiligten vorbereitete Einladung gerne angenommen.

Was kostet Erbmediation?

  • Ein ca. halbstündiges Informations- bzw. Vorgespräch ist kostenlos
  • Das Honorar wird nach Vereinbarung berechnet.
  • Erbmediation ist freiwillig und kann von allen Beteiligten jederzeit beendet werden.
 
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